AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Pure Biking, Seislboden 12 – 6365 Kirchberg in Tirol

 

1. Allgemeines

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen Pure Biking und den Kunden diese AGB. Gegenstand der Selbstständigkeit von Pure Biking  sind insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Mountainbikens sowie das Führen und Begleiten beim Mountainbiken.

 

2. Vertragsabschluss für Angebote und Preise

Reservierungen für Privatkurse können telefonisch oder per Email durchgeführt werden. Diese gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch Pure Biking  als fest gebucht. Die Angebote von Pure Biking  sind freibleibend.  Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist ausschließlich die  schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung durch Pure Biking. Alle von Pure Biking genannten Preise sind in Euro und sofern nicht anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben und Steuern zu verstehen. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.

 

3. Zahlungsbedingungen

Sind keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, ist für Verträge, die via Internet, Email oder sonstigen Fernkommunikationsmitteln zustande kommen unmittelbar nach Zugehen der schriftlichen Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtbetrages zu leisten. Die endgültige Abrechnung der Privatbuchung erfolgt nach Ende der Dienstleistungen.  Für am Erfüllungsort abgeschlossene Verträge ist das Entgelt für die durchzuführende Dienstleistung an Pure Biking direkt zu bezahlen.

 

4. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Der Vertragspartner hat Pure Biking  über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Mountainbiken wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Technik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er Pure Biking  über seine körperlichen Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären. Vor Kurs ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Ausrüstung durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Andernfalls ist Pure Biking  zur Vertragsauflösung berechtigt.

 

5. Haftungsbestimmungen

Grundsätzlich haftet Pure Biking nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit seiner Tätigkeit in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.

 

6. Versicherung

Ist Sache der Teilnehmer. Eine Unfall und Rücktransportversicherung wird empfohlen.

 

7. Gewährleistung

Der Vertragspartner hat allfällige Reklamationen unverzüglich vor Ort oder telefonisch bekannt zu geben um für Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgelts. Ansprüche gegen Pure Biking  sind spätestens 2 Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.

 

8. Rücktritt

Für Privatbuchungen und Trail Camps gelten folgende Stornogebühren bei Rücktritt vom Vertrag bzw. der Buchung.

  • ab dem 31. Tag vor Durchführung          25% des Buchungspreis
  • ab dem 15. Tag vor Durchführung          50% des Buchungspreis
  • ab dem 3. Tag vor Durchführung            75% des Buchungspreis
  • bei Nichtantritt          100% des Buchungspreis

Bei Stornierung ist Pure Biking berechtigt, eine geleistete Anzahlung einzubehalten. Hinsichtlich Privatbuchungen ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall oder Krankheit, mit ärztlichem Attest eines ortsansässigen Arztes möglich. Der zurückzuerstattende Betrag wird auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt keine Rückerstattung. Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen nicht gewährleisten, behält sich Pure Biking  das Recht vor, die Dienstleistungen zu verschieben bzw. abzusagen. Lediglich im Falle der Absage besteht die Verpflichtung von Pure Biking, das anteilige Entgelt zurückzuzahlen, ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Vertragspartner nicht zu.

 

8. Erfüllungsort

A-6365 Kirchberg in Tirol, Seislboden 12

 

9. Gerichtsstand

Für alle Streitfälle unabhängig von der Nationalität des Vertragspartners und dem Schadensort gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsort ist Kitzbühel.

 

10. Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.